Allgemeine Reise und Teilnahmebedingungen
(Gültig ab 01.03.2000,"vorbehaltlich der Änderungen")
Mit diesen Bedingungen wird das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisendem, der die Leistungen von MOTOTOURS Canarias
S.L. in Anspruch nimmt, und uns als Ihrem Reiseveranstalter (VA) geregelt.
1. Abschluß des Reisevertrages:
Mit der Anmeldung bieten Sie dem VA den Abschluß eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, oder per Fax
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit
der Annahme durch den VA zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluß wird der VA dem Kunden die
Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, wird diese Abweichung für Sie verbindlich, wenn Sie dem
VA innerhalb von zehn Tagen die Annahme erklären.
2. Bezahlung:
Sofort nach Eingang der Anmeldebestätigung/Rechnung bei Ihnen ist eine Anzahlung von 10%
des Reisepreises bzw. eine in der Reisebeschreibung genannte
Anmeldegebühr pro Person zu leisten. Der vollständige Reisepreis muß spätestens
acht Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung beim VA
eingegangen sein. Die Reiseunterlagen erhalten Sie unverzüglich nach
Zahlungseingang. Sollte der Reisepreis vor Reiseantritt nicht vollständig
bezahlt sein, so kann der VA vom Vertrag zurücktreten und die entsprechenden
Rücktrittsgegühren verlangen. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von acht
Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3. Motorradmiete und
Sicherheitskaution:
Bei
einer Motorradmiete wird zusätzliche Sicherheitskaution bei Übernahme des
Motorrades fällig. Die Höhe der Kaution ist 300,- Euro. Diese Kaution wird bei
Rückgabe des unbeschädigten Motorrades rückerstattet. Ein zusätzlicher
Mietvertrag wird vor Ort abgeschlossen. Auf Anfrage senden wir einen solchen
Mietvertrag vor der Tourbuchung zu. Die Mietperiode wird durch die
Unbenutzbarkeit des Fahrzeugs, aus wessen Verschulden auch immer , oder
durch die Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Aufgrund von
Beschädigungen durch vorgehende Mieter kann es vorkommen, daß der gebuchte
Motorradtyp nicht zur Verfügung steht. MOTOTOURS Canarias S.L. behält sich für
diesen Fall vor, einen gleichwertigen Motorradtyp zur Verfügung zu
stellen.
4. Leistungen:
Der Umfang
der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus
den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen
Bestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den VA bindend. Der VA
behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und
nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird. Die in der Reisebeschreibung enthaltene
Strecke ist nicht verbindlich, sondern als Möglichkeit der Streckenwahl
anzusehen.
5. Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig
werden und die vom VA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der VA ist
verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen nicht
erreicht, kann der VA bis zum 30. Tag vor dem vertraglich vereinbarten
Reisetermin die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Die Änderung oder
Absage hat der VA unverzüglich nach Kenntnis des Grundes zu erklären. Der VA ist
berechtigt den Reisepreis nach Abschluß des Reisevertrages zu erhöhen. Eine
nachträgliche Änderung des Reisepreises oder eine zulässige Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung teilt der VA Ihnen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund mit, spätestens jedoch 21 Tage vor Reisebeginn. Im Falle einer
Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten. Sie sind
verpflichtet, dieses Recht unverzüglich nach dessen Erklärung über die Änderung
des Reisepreises oder eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistung dem VA
gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung,
Ersatzpersonen:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Zur Glaubhaftmachung eines Rücktritts empfehlen wir Ihnen die schriftliche Form. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung beim VA. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so kann der VA Ersatz für die getroffenen Aufwendungen verlangen.
Der VA kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Für langfristige Rücktritte von Festanmeldungen (bis 60 Tage vor Reisebeginn) wird eine Rücktrittsgebühr von 210 Euro pro Person berechnet. Für kurzfristige Annullierungen gelten folgende Gebühren pro Person:
59.-42. Tage vor Reisebeginn 355
Euro
41.-21. Tage vor Reisebeginn bis zu 60% des Tourpreises
innerhalb von 20 Tagen 100% des Tourpreises.
Besondere Rücktrittsbedingungen können auch gelten, wenn diese auf
der Buchungsbestätigung der Reise vermerkt sind. Der VA kann einen höheren Schaden
als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn
er hierfür den Nachweis führt. Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Reisetermin,
Unterkunft, Reisezeit und Abflughagen) können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, bis einschließlich 21. Tag vor Reiseantritt gegen
Bearbeitungsgebühr von 80 ,- Euro pro Person berücksichtigt
werden. Ab dem 20. Tag können Umbuchungswünsche des Kunden nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag zu obigen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügigere Kosten verursachen. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß
statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. Der VA kann den Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen,
wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich
der VA bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt, oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
8. Reiseversicherungen:
Im
Reisepreis sind keine Reiseversicherungen eingeschlossen. MOTOTOURS Canarias
S.L. empfiehlt den Abschluß einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten,
Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht.
9. Rücktritt und Kündigung durch den
Veranstalter:
Der Va kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Bis vier Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestreiseteilnehmerzahl. Bei Absage der Reise wegen Nichterreichung der angegebenen Mindestteilnehmerzahl wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
b) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der
Reise trotz Abmahnung von Ihnen nachhaltig gestört wird oder Sie sich in starkem
Maß vertragswidrig verhalten, so daß die sofortige Aufhebung des Reisevertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der VA in einem solchen Fall, so behält er den
Anspruch auf den Reisepreis, er muß sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen und eventuelle Erstattungen durch die Leistungsträger anrechnen
lassen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
10. Aufhebung des Vertrages bei außergewöhnlichen
Umständen:
Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. Krieg, Streik oder Vorfälle, die in
ihren Auswirkungen vorgenannten Beispielen gleichkommen (innere Unruhen,
Epidemien, hoheitliche Anordnungen etc.), so können der VA als auch der Kunde
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der VA für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der VA verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Reisevertrag die
Rückbeförderung beinhaltet, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung fallen dem Reisendem zur Last.
11. Haftung des Reiseveranstalters:
Der VA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Hotels, Apartments etc.), die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (sofern der VA nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung unserer Prospektangaben erklärt hat) und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit auf Grund von gesetzlichen Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Unsere Haftung ist in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
2. soweit wir für einem der Reisenden entstandenen Schaden
allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Eine
Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus haftet der VA nicht, insbesondere
bei Verkehrsunfällen. Jeder Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise und
Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er
dem Tourguide folgt. Eine Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen.
12. Haftung des Reiseteilnehmers:
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung stimmt der Teilnehmer folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorrad fahrenss voll bewußt. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf
mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, daß weder die Firma
MOTOTOURS Canarias S.L. noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende
Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es
ist mir bekannt, daß der VA auch nicht für das Fehlverhalten anderer
Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der
einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder
Mensch noch Natur durch mein Verhalten zu schädigen. Ich bin grundsätzlich
gesund, erfülle die Anforderungen, die die Veranstaltung an mich stellt und
verfüge über einen entsprechenden Führerschein. Für das Tragen ausreichender
Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.
Darüberhinaus erklärt sich jeder
Teilnehmer damit einverstanden, daß Inhaber, Organisator undVertreterr von
MOTOTOURS Canarias S.L. nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich
sind und weder einzelnnoch gemeinsamm für Vorfälle in Verbindung mit der
Durchführung oder seinerTeilnahmee oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familiee, seinen Erben oder Rechtsnachfolgen führen.
13. Einhaltung der Vorschriften:
Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich. Jeder
Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen
Haftpflicht für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern
zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseteilnehmer dem Reiseleiter folgt.
Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit
anzupassen.
14. Nichteinhaltung von Verkehrsvorschriften oder
Gruppenreisebestimmungen:
Hält sich der Kunde nicht an Verkehrsvorschriften oder die Bestimmungen der
Gruppenreise, kann der VA den Vertrag für ungültig erklären und das Mietmotorrad
sicherstellen. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Erstattung des Tour- und
Mietpreises.
15. Paß-, Zoll-, Visa- und
Impfbestimmungen:
Die Tourteilnehmer sind zur Einhaltung
obiger Bestimmungen verpflichtet. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung
obiger Bestimmungen entstehen gehen zu Lasten des Tourteilnehmers. Die Touren
führen durchwegs in Länder, für welche für Deutsche, Schweizer und Österreicher
weder eine Besuchervisapflicht noch besondere Impfbestimmungen bestehen. Ein
noch sechs Monate gültiger Reisepaß ist in allen anderen Ländern ausreichend.
Diese Bestimmungen gelten für den Zeitpunkt der Drucklegung dieses
Tourenprogrammes. Sollten sich Änderungen hinsichtlich Visa- und
Impfbestimmungen für die von Ihnen gebuchte Reise ergeben, teilen wir Ihnen dies
mit der Buchungsbestätigung bzw. rechtzeitig vor Reiseantritt mit.
16.
Reklamationen:
Sollten
Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung dieser
Reise aufwenden, dennoch einmal Grund zu reklamieren haben, bitten wir Sie, uns
dies unverzüglich mitzuteilen. Sie können dies bei Ihrem Reiseleiter oder bei
uns tun. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ansprüche gegen uns innerhalb von einem
Monat schriftlich nach Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach diesem
Termin können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie schuldlos am
Einhalten dieser Frist verhindert waren. Maßgebend für die Geltendmachung der
Ansprüche ist der Tag des Eingangs beim VA. Ansprüche aus dem Reisevertrag
verjähren sechs Monate nach Beendigung der Reise. Haben Sie etwaige Ansprüche
geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der VA die
Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren
in drei Jahren.
17. Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Unterlassen Sie schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrnehmung von
Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt
werden.
18. Reiseleitung:
Ein im
Prospekt oder in den Reiseunterlagen namentlich genannter Reiseleiter ist nicht
Bestandteil des Reisevertrages und muß stets unverbindlich bleiben. Der VA muß
sich Änderungen auch kurzfristig vorbehalten. Eine Änderung in der Reiseleitung
gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Reisevertrages.
19. Allgemeines:
Die
Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
20. Bild-, Film- und Videomaterial:
Die auf den Touren von Vertretern des VA angefertigten
Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum des VA. Der VA ist
berechtigt
dieses
Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer
darauf zu erkennen ist, ohne daß dafür Kosten für
den VA gegenüber dem Teilnehmer entstehen.
21. Wetterbedingungen:
Der
VA ist bemüht die Tourtermine so zu legen, daß die Wetterbedingungenn für eine
Motorradtour im jeweiligen
Tourgebiet
möglichst günstig sind. De VA trägt für eventuell eintretende
Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung, insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch
auf Erstattung des Tour- und Mietpreises.
23. Gesetzliche Bestimmungen:
Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Bestimmungen. Alle früher veröffentlichten Reisebedingungen werden durch die
vorliegenden ersetzt und verlieren damit ihe Rechtwirksamkeiteit.
24. Allgemeine Bestimmungen:
Alle Angaben im Prospekt gelten vorbehaltlich Änderungen.
Die Angaben werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung
veröffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand der Drucklegung.Druck-
und Rechenfehler könen vom VA jederzeit korrigiert werden.
25. Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat
nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.
26. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand für Klagen gegen
MOTOTOURS
Canarias S.L. ist St. Cruz de La Palma
MOTOTOURS Canarias S.L.
Heinz Droxner Tel. + Fax. 00 34 - 922 - 49
34 86
Camino Casa Blanca 1B
38789 Puntagorda
S.M. de
La Palma - Islas Canarias