Allgemeine Reise und Teilnahmebedingungen
(Gültig ab 01.03.2000,"vorbehaltlich der Änderungen")


Mit diesen Bedingungen wird das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisendem, der die Leistungen von MOTOTOURS Canarias S.L. in Anspruch nimmt, und uns als Ihrem Reiseveranstalter (VA) geregelt.

1. Abschluß des Reisevertrages:
Mit der Anmeldung bieten Sie dem VA den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, oder per Fax vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den VA zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluß wird der VA dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird diese Abweichung für Sie verbindlich, wenn Sie dem VA innerhalb von zehn Tagen die Annahme erklären.

2. Bezahlung:
Sofort nach Eingang der Anmeldebestätigung/Rechnung bei Ihnen ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises bzw. eine in der Reisebeschreibung genannte Anmeldegebühr pro Person zu leisten. Der vollständige Reisepreis muß spätestens acht Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung beim VA eingegangen sein. Die Reiseunterlagen erhalten Sie unverzüglich nach Zahlungseingang. Sollte der Reisepreis vor Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sein, so kann der VA vom Vertrag zurücktreten und die entsprechenden Rücktrittsgegühren verlangen. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von acht Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3. Motorradmiete und Sicherheitskaution:
Bei einer Motorradmiete wird zusätzliche Sicherheitskaution bei Übernahme des Motorrades fällig. Die Höhe der Kaution ist 300,- Euro. Diese Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Motorrades rückerstattet. Ein zusätzlicher Mietvertrag wird vor Ort abgeschlossen. Auf Anfrage senden wir einen solchen Mietvertrag vor der Tourbuchung zu. Die Mietperiode wird durch die Unbenutzbarkeit des Fahrzeugs, aus wessen Verschulden auch immer , oder durch die Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Aufgrund von Beschädigungen durch vorgehende Mieter kann es vorkommen, daß der gebuchte Motorradtyp nicht zur Verfügung steht. MOTOTOURS Canarias S.L. behält sich für diesen Fall vor, einen gleichwertigen Motorradtyp zur Verfügung zu stellen.

4. Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den VA bindend. Der VA behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Die in der Reisebeschreibung enthaltene Strecke ist nicht verbindlich, sondern als Möglichkeit der Streckenwahl anzusehen.

5. Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom VA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der VA ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen nicht erreicht, kann der VA bis zum 30. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisetermin die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Die Änderung oder Absage hat der VA unverzüglich nach Kenntnis des Grundes zu erklären. Der VA ist berechtigt den Reisepreis nach Abschluß des Reisevertrages zu erhöhen. Eine nachträgliche Änderung des Reisepreises oder eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung teilt der VA Ihnen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mit, spätestens jedoch 21 Tage vor Reisebeginn. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten. Sie sind verpflichtet, dieses Recht unverzüglich nach dessen Erklärung über die Änderung des Reisepreises oder eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistung dem VA gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzpersonen:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Zur Glaubhaftmachung eines Rücktritts empfehlen wir Ihnen die schriftliche Form. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung beim VA. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so kann der VA Ersatz für die getroffenen Aufwendungen verlangen.
Der VA kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Für langfristige Rücktritte von Festanmeldungen (bis 60 Tage vor Reisebeginn) wird eine Rücktrittsgebühr von 210 Euro pro Person berechnet. Für kurzfristige Annullierungen gelten folgende Gebühren pro Person:
59.-42. Tage vor Reisebeginn  355 Euro 
41.-21. Tage vor Reisebeginn bis zu 60% des Tourpreises
innerhalb von 20 Tagen 100% des Tourpreises.
Besondere Rücktrittsbedingungen können auch gelten, wenn diese auf der Buchungsbestätigung der Reise vermerkt sind. Der VA kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn er hierfür den Nachweis führt. Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reisezeit und Abflughagen) können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, bis einschließlich 21. Tag vor Reiseantritt gegen Bearbeitungsgebühr von 80 ,- Euro pro Person berücksichtigt werden. Ab dem 20. Tag können Umbuchungswünsche des Kunden nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu obigen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügigere Kosten verursachen. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der VA kann den Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der VA bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Reiseversicherungen:
Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen eingeschlossen. MOTOTOURS Canarias S.L. empfiehlt den Abschluß einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:
Der Va kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Bis vier Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestreiseteilnehmerzahl. Bei Absage der Reise wegen Nichterreichung der angegebenen Mindestteilnehmerzahl wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
b) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz Abmahnung von Ihnen nachhaltig gestört wird oder Sie sich in starkem Maß vertragswidrig verhalten, so daß die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der VA in einem solchen Fall, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und eventuelle Erstattungen durch die Leistungsträger anrechnen lassen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

10. Aufhebung des Vertrages bei außergewöhnlichen Umständen:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen vorgenannten Beispielen gleichkommen (innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen etc.), so können der VA als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der VA für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der VA verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Reisevertrag die Rückbeförderung beinhaltet, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem Reisendem zur Last.

11. Haftung des Reiseveranstalters:
Der VA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Hotels, Apartments etc.), die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (sofern der VA nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung unserer Prospektangaben erklärt hat) und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit auf Grund von gesetzlichen Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Unsere Haftung ist in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
2. soweit wir für einem der Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Eine Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus haftet der VA nicht, insbesondere bei Verkehrsunfällen. Jeder Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourguide folgt. Eine Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen.

12. Haftung des Reiseteilnehmers:
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung stimmt der Teilnehmer folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorrad fahrenss voll bewußt. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, daß weder die Firma MOTOTOURS Canarias S.L. noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, daß der VA auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die die Veranstaltung an mich stellt und verfüge über einen entsprechenden Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.
Darüberhinaus erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, daß Inhaber, Organisator undVertreterr von MOTOTOURS Canarias S.L. nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und weder einzelnnoch gemeinsamm für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder seinerTeilnahmee oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familiee, seinen Erben oder Rechtsnachfolgen führen.

13. Einhaltung der Vorschriften:
Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseteilnehmer dem Reiseleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.

14. Nichteinhaltung von Verkehrsvorschriften oder Gruppenreisebestimmungen:
Hält sich der Kunde nicht an Verkehrsvorschriften oder die Bestimmungen der Gruppenreise, kann der VA den Vertrag für ungültig erklären und das Mietmotorrad sicherstellen. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Erstattung des Tour- und Mietpreises.

15. Paß-, Zoll-, Visa- und Impfbestimmungen:
Die Tourteilnehmer sind zur Einhaltung obiger Bestimmungen verpflichtet. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung obiger Bestimmungen entstehen gehen zu Lasten des Tourteilnehmers. Die Touren führen durchwegs in Länder, für welche für Deutsche, Schweizer und Österreicher weder eine Besuchervisapflicht noch besondere Impfbestimmungen bestehen. Ein noch sechs Monate gültiger Reisepaß ist in allen anderen Ländern ausreichend. Diese Bestimmungen gelten für den Zeitpunkt der Drucklegung dieses Tourenprogrammes. Sollten sich Änderungen hinsichtlich Visa- und Impfbestimmungen für die von Ihnen gebuchte Reise ergeben, teilen wir Ihnen dies mit der Buchungsbestätigung bzw. rechtzeitig vor Reiseantritt mit.

16. Reklamationen:
Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung dieser Reise aufwenden, dennoch einmal Grund zu reklamieren haben, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Sie können dies bei Ihrem Reiseleiter oder bei uns tun. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ansprüche gegen uns innerhalb von einem Monat schriftlich nach Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach diesem Termin können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie schuldlos am Einhalten dieser Frist verhindert waren. Maßgebend für die Geltendmachung der Ansprüche ist der Tag des Eingangs beim VA. Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren sechs Monate nach Beendigung der Reise. Haben Sie etwaige Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der VA die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

17. Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrnehmung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden.

18. Reiseleitung:
Ein im Prospekt oder in den Reiseunterlagen namentlich genannter Reiseleiter ist nicht Bestandteil des Reisevertrages und muß stets unverbindlich bleiben. Der VA muß sich Änderungen auch kurzfristig vorbehalten. Eine Änderung in der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Reisevertrages.

19. Allgemeines:
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

20. Bild-, Film- und Videomaterial:
Die auf den Touren von Vertretern des VA angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum des VA. Der VA ist berechtigt dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne daß dafür Kosten für den VA gegenüber dem Teilnehmer entstehen.

21. Wetterbedingungen:
Der VA ist bemüht die Tourtermine so zu legen, daß die Wetterbedingungenn für eine Motorradtour im jeweiligen Tourgebiet möglichst günstig sind. De VA trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung, insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises.

23. Gesetzliche Bestimmungen:
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Alle früher veröffentlichten Reisebedingungen werden durch die vorliegenden ersetzt und verlieren damit ihe Rechtwirksamkeiteit.

24. Allgemeine Bestimmungen:
Alle Angaben im Prospekt gelten vorbehaltlich Änderungen. Die Angaben werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand der Drucklegung.Druck- und Rechenfehler könen vom VA jederzeit korrigiert werden.

25. Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

26. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand für Klagen gegen
MOTOTOURS Canarias S.L. ist St. Cruz de La Palma

MOTOTOURS Canarias S.L.

Heinz Droxner
Camino Casa Blanca 1B
38789 Puntagorda
S.M. de La Palma - Islas Canarias

Tel. + Fax.  00 34 - 922 - 49 34 86

 


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